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Schäfers Café in der Kunsthalle ist ein beliebter Treffpunkt der Bielefelder. Foto: Bernhard Pierel

Kellein zum Museums-Café:
»Verhältnis ist zerrüttet«

Rechtsstreit um Kündigung: Kunsthalle legt Berufung ein

Bielefeld (mm). Die Kunsthalle Bielefeld hat vor dem Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen die Abweisung der Klage auf fristlose Kündigung des Vertrages mit »Schäfers Café« durch das Landgericht Bielefeld eingelegt. Kunsthallen-Chef Dr. Thomas Kellein: »Das Verhältnis zu dem Pächter Bernd Schäfer ist zerrüttet, eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich.«
Wie das WESTFALEN-BLATT berichtete, hatte die Kunsthalle vor dem Landgericht zur Begründung ihrer Kündigungsklage drei Vorkommnisse ins Feld geführt. Der Pächter Bernd Schäfer soll mehrfach große Mengen Wasser aus einer Zapfstelle im Treppenhaus des Museums entnommen haben. Ein Scheinwerfer mit nur notdürftig installierter Leitung soll zum Stromausfall in der Kunsthalle geführt haben. Schließlich habe Schäfer in seinem Café eine Hochzeitsfeier ausgerichtet und die Besucher der Kunsthalle deswegen ausgesperrt. Schäfer bestritt die Vorwürfe. Eine Güteverhandlung Anfang Januar blieb ohne Erfolg. Am 21. Februar wies die 3. Zivilkammer des Landgerichtes die Kündigungsklage ab, da die beanstandeten Vorfälle als Gründe nicht ausreichten.
Die Kunsthallenleitung sieht das anders. Seit der Übernahme des Cafés habe es mit dem Pächter ständig Schwierigkeiten gegeben, sagte Kellein. Bereits ein halbes Jahr nach der Eröffnung am 1. Januar 1994 habe der damalige Museumschef Dr. Ulrich Weisner Schäfer in einem geharnischten Brief auf seine Pflichten aufmerksam gemacht und zur konstruktiven Zusammenarbeit aufgefordert. Kellein: »Der Pächter begreift nicht, dass das Café ein integraler Bestandteil der Kunsthalle ist und nicht zu seiner Selbstverwirklichung dient.« Abmahnungen, anwaltliche Schreiben und diverse Beschwerdebriefe des städtischen Immoblienservicebetriebes füllten mittlerweile drei Aktenordner. Ebenso habe es etliche Vermittlungsgespräche gegeben, die aber zu keinerlei durchgreifender Besserung der Situation geführt hätten. Der Pächter habe stets auf seinem Standpunkt beharrt.
Bernd Schäfer, der mittlerweile in der Kunsthalle Hausverbot hat, zahlt jährlich 11 000 Euro Pacht an die Stadt. Der Vertrag ist bis zum 30. Juni 2009 befristet. Beide Partner können dann eine Option für weitere sechs Jahre ziehen.
Kellein hat den Gang vor das Oberlandesgericht mit dem Aufsichtsrat des Museums unter Vorsitz von Oberbürgermeister Eberhard David abgestimmt. Ein förmlicher Beschluss des Gremiums ist nicht erfolgt. Der Kunsthallenleiter: »Das grundsätzliche Votum des Aufsichtsrates, Kündigungsklage beim Landgericht einzureichen, hat mögliche weitere juristischen Schritte eingeschlossen, die der Geschäftsführung obliegen.« Eine außergerichtliche Einigung hält Kellein nach dem Stand der Dinge für ausgeschlossen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes erwartet er für den Herbst 2007.

Artikel vom 24.03.2007