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Vor Sexualtätern besser geschützt

Bundestag verabschiedet mit Koalitionsmehrheit neue Strafbestimmungen

Berlin (dpa). Kinder und Frauen können künftig vor rückfälligen Sexualverbrechern besser geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Regierungsfraktionen neue Strafbestimmungen zur Überwachung von aus der Haft entlassenen Tätern.

Linkspartei und Grüne stimmten gestern mit Nein, die FDP-Fraktion enthielt sich. Mit dem Gesetzesvorhaben wird sich voraussichtlich am 30. März der Bundesrat abschließend beschäftigen.
Die neuen Bestimmungen erlauben unter Androhung empfindlicher Haftstrafen bis zu drei Jahren nun das Verbot jeder Kontaktaufnahme zu Kindern. Außerdem schloss das Parlament eine Lücke bei der Sicherungsverwahrung. Gegen Täter, die bis Mitte 1995 in Ostdeutschland vor Gericht standen, kann nun auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn sie weiter als gefährlich gelten. Ansonsten wären in nächster Zukunft einige in Ostdeutschland inhaftierte Täter freigekommen, obwohl sie weiter als bedrohlich eingestuft werden.
Kernpunkt des Gesetzespakets ist aber eine Reform der so genannten Führungsaufsicht. Auslöser für die Reform waren schwere Sexualverbrechen wie das an der damals 13-jährigen Stephanie im Januar 2006, die mehr als fünf Wochen in der Gewalt eines vorbestraften Sexualstraftäters war. Ziel ist, eine straffere und effizientere Kontrolle von Tätern in den ersten Jahren nach der Haftentlassung zu ermöglichen.
Einem Entlassenen kann der regelmäßige Besuch bei einem Arzt oder bei einem Therapeuten zur Auflage gemacht werden. Verstößt er gegen diese Anordnungen, kann dies in Zukunft mit Haft bis zu drei Jahren statt bisher mit einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Auch kann die Führungsaufsicht künftig statt bisher längstens fünf Jahre unbefristet - im Extremfall sogar lebenslänglich - angeordnet werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte: »Unsere Aufgabe ist es, den besten Schutz zu schaffen, der möglich ist.« Die Reform der Führungsaufsicht sei vor allem geschaffen worden, um vor Rückfällen noch besser vorbeugen zu können. Jetzt seien die Länder dafür zuständig, »Infrastrukturen zu schaffen, die für eine straffe Führungsaufsicht nötig sind.« Die Sicherungsverwahrung müsse eine Ausnahme für extreme Einzelfälle bleiben.
Die Führungsaufsicht ist eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung. Mit dem Instrument sollen Straftäter mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminelle nach Verbüßung ihrer Strafe überwacht, ihnen aber auch ein Angebot zur Lebenshilfe gegeben werden.

Artikel vom 23.03.2007