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Richterin bedauert Koran-Urteil

Berg: Gewalt ächten

Frankfurt/Main (dpa/WB). Die Frankfurter Familienrichterin, die mit einem Verweis auf ein umstrittenes Züchtigungsrecht im Koran bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, bedauert ihre Äußerung.
Wie der Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts, Bernhard Olb, gestern sagte, sei der Juristin gar nicht die »Tragweite und Sprengkraft« ihrer Aussage klar gewesen. Die Richterin billigt angeblich auch keinesfalls Gewalt in der Ehe. Trotzdem sei ihr Verhalten in dem Scheidungsverfahren »nicht vertretbar« gewesen. Deshalb habe ein Richterkollege am Mittwoch entschieden, dass die Richterin in dem Verfahren eines aus Marokko stammenden Ehepaares befangen sei.
Die Richterin hatte Prozesskostenhilfe für die 26 Jahre alte Ehefrau, die nach eigenen Angaben von ihrem Mann bedroht und geschlagen wurde, abgelehnt. Sie argumentierte, für die aus Marokko stammende Deutsche sei es keine unzumutbare Härte, erst das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr abzuwarten. Dies hatte sie mit einer Stelle aus dem Koran begründet, wonach Gewalt des Ehemannes gegenüber seiner muslimischen Frau gerechtfertigt sei.
»Es darf keine Toleranz gegenüber Gewalt in der Ehe geben, im Namen welcher Religion auch immer«, sagte die Paderborner SPD-Bundestagsabgeordnete Ute Berg. Es sei geradezu absurd, unter Hinweis auf den Koran die körperliche Misshandlung einer Frau zu rechtfertigen.
Sure 4, Vers 34 des Korans lautet: »Die Männer stehen über den Frauen (...) Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.«

Artikel vom 23.03.2007