23.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gesetz in diesem
Fall »unzulänglich«

53-jähriger muss fünf Jahre in Haft


Bielefeld (uko). Der Mann, der eine Drogenprostituierte misshandelt und fast getötet hat, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Das hat am Donnerstag das Landgericht entschieden, das zudem einen Mittäter wegen Beihilfe zu dessen Delikten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte.
Da die Urteilsbegründung zu einer einstündigen rechtswissenschaftlichen Abhandlung geriet, warb Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer vorab um Verständnis für die missliche Rechtslage, in der sich die Richter der 3. Strafkammer befanden. Er sprach von »der Unzulänglichkeit des Gesetzes«, von Zufällen, welche Vorschriften angewendet werden mussten. So sei »nur schwer zu erklären«, dass die Entfernung zwischen Genitalbereich des Täter und Kopf des Opfers über die juristische Wertung entschieden, obwohl Gewalt angewendet worden sei.
Zu der Tat war es am 24. September 2005 gekommen, als die Drogenprostituierte Helga F. (Name geändert) zu dem Rußlanddeutschen Heinrich H. (53) und dessen Herforder Komplizen J. ins Auto gestiegen war. Die Irrfahrt, während der die Frau geschlagen und bedroht, sexuell genötigt und fast vergewaltigt und erdrosselt worden war, führte bis nach Altenhagen.
Dass Heinrich H. gestern nicht wegen sexueller Nötigung, nicht wegen versuchter Vergewaltigung und nicht wegen des versuchten Mordes verurteilt wurde, lag auch an einer denkwürdigen Vorgabe des Bundesgerichtshofes (BGH), an die sich Kollmeyer und seine Kollegen offensichtlich nur widerwillig fügten. Die Kammer verhängte über H. letztlich eine fünfjährige Strafe wegen Freiheitsberaubung und Nötigung, wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Obendrein wurde die Unterbringung des Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Komplize J. musste sich die Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung und zur vorsätzlichen Körperverletzung zurechnen lassen. Er wird als Auflage 1500 Euro an den Bielefelder Frauennotruf zahlen müssen.

Artikel vom 23.03.2007