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Eineinhalb Jahre Haft
wegen fahrlässiger Tötung

Alkohol und Drogen: Autofahrt endet für Mitfahrerin tödlich

Bielefeld (uko). Ein eklatantes Fehlverhalten wird ein junger Bielefelder hart büßen müssen: Das Amtsgericht verurteilte den 22-jährigen Ahmed A. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung infolge von Trunkenheit und Drogenkonsums zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Mit Freunden hatte A. in den frühen Morgenstunden des 5. August 2006 in einer Gaststätte in der Innenstadt gefeiert. Obwohl er vorab seine Freundin gebeten hatte, ihn nach Hause zu fahren, fasste der Industriemechaniker einen schlimmen Entschluss: Gegen 1.30 Uhr rief er seine Bekannte Sunyi F. (Namen der Opfer geändert), an, wollte mit ihr noch etwas unternehmen.
Die 22-Jährige folgte der Einladung. Sie stieg gegen 2 Uhr mit ihrer Schwester Sanni F. (23) in Oldentrup in den VW Golf des Mannes ein. Die Fahrt ging bis zu Kreuzung der Friedrich-Hagemann-Straße mit der Straße Am Strebkamp. Dort geriet der Golf wegen überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle und prallte seitlich gegen einen Baum.
Ahmed A. und Beifahrerin Sunyi F., die auf den Vordersitzen saßen, waren nicht angeschnallt gewesen. Beide wurden durch die Windschutzscheibe aus dem Wagen katapultiert und überlebten so den schrecklichen Unfall mit schweren Verletzungen. Für Sanni F. indes kam jede Notfallversorgung zu spät. Sie wurde mit schwersten Verletzungen zwischen den Sitzen des Golf eingeklemmt. Elf Tage nach dem Unglück verstarb die 23-Jährige in einem Bielefelder Krankenhaus.
Eine Mindestgeschwindigkeit von 87 km/h stellte ein Gutachter fest, und die Ursache sei zweifellos ein Fahrfehler gewesen. Im Blut des Mannes wurde zwei Stunden nach dem Unfall nicht nur ein Wert von 0,64 Promille festgestellt. Auch Spuren von Cannabis waren in seinem Körper gefunden worden. Ahmed A. räumte am Donnerstag vor dem Amtsgericht alle Vorwürfe unumwunden ein, an die Fahrt selbst wollte er aufgrund seines Alkoholkonsums »keine Erinnerung« mehr haben.
Staatsanwalt und Richterin hielten dem Angeklagten sein massives Fehlverhalten vor. Die Schuld sei sehr schwer und sei auch nicht »mit einem Augenblicksversagen« zu erklären. Damit verbiete sich auch, die Verbüßung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Obendrein wurde dem jungen Mann eine weitere Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von 13 Monaten auferlegt.

Artikel vom 23.03.2007