23.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Verloren ist verloren

Kein Wett-Ersatz nach Spiel-Manipulation

Robert Hoyzer manipulierte Fußballspiele.
Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Der Skandalschiedsrichter Robert Hoyzer muss im Gegensatz zu den Drahtziehern des Fußball-Wettskandals keine zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen von geprellten Wettern fürchten. Das Landgericht Paderborn hat gestern in zweiter Instanz die Klage eines Betriebswirtschaft-Studenten aus Kleve abgewiesen, der von Hoyzer seinen entgangenen Wettgewinn gefordert hatte. In seiner Wette mit 50 Euro Einsatz habe er im August 2004 acht von neun Spielen richtig getippt - nur das manipulierte Pokalspiel zwischen dem SC Paderborn und dem Hamburger SV (Endstand 4:2) nicht. »Als der Schiedsrichter den Platz betrat, hatte mein Mandant schon verloren«, erklärte dessen Anwalt Michael Teerhag aus Düsseldorf. Ohne Hoyzers falsche Pfiffe hätte Fabian S. (25) wahrscheinlich einen Gewinn von 885 Euro einstreichen können.
Wettscheine seien weder durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch durch die Schiedsrichterordnung geschützt, machte Richter Wolf-Dietrich Frank deutlich - und ließ keine Revision zu.
Hoyzer war wegen Beihilfe zum Betrug zu 29 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Artikel vom 23.03.2007