Berlin (dpa). Kinder und Frauen können künftig vor rückfälligen Sexualverbrechern besser geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete gestern neue Strafbestimmungen zur Überwachung von aus der Haft entlassenen Tätern. Die neuen Bestimmungen erlauben unter Androhung von Haftstrafen bis zu drei Jahren nun das Verbot jeder Kontaktaufnahme zu Kindern. Themen der Zeit