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Millionen weg:
Ermittlungen
gegen Anwalt

Betagtes Ehepaar geschädigt?

Von Christian Althoff
Herford (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld muss Ermittlungen gegen einen Herforder Notar und dessen Ehefrau aufnehmen, die eine Arztwitwe (83) um mehr als zwei Millionen Euro geschädigt haben sollen. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm am Donnerstag entschieden.

Der Herforder Arzt Dr. Georg S. und seine Frau Renate hatten im Laufe ihres Lebens Immobilien erworben, die als Altersversorgung dienen sollten. Als sich die hochbetagten, kinderlosen Ruheständler mit der Verwaltung der Häuser und Wohnungen überfordert fühlten, beauftragten sie 1999 den befreudeten Rechtsanwalt und Notar Manfred R., sich »um alles zu kümmern«. Sie erteilten ihm eine Generalvollmacht und setzten ihn als Erben ein.
Jahre später war das Millionenvermögen des Ehepaares auf 70 000 Euro geschrumpft. Der Notar hatte die Immobilien auf sich, seine Frau und seinen Sohn übertragen und für seine Familie Kreditkarten ausstellen lassen, mit denen über das Geld des alten Ehepaares verfügt worden war.
Nach dem Tod von Georg S. 2005 hatte das Amtsgericht Herford den Steuerberater Dietmar Stratenwerth aus Bielefeld zum Betreuer der Witwe bestellt. Nachdem ihm die Transaktionen aufgefallen waren, hatte er Strafanzeige wegen Untreue gegen Manfred R. und dessen Frau erstattet. Dieses Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft 2006 eingestellt. Zwar habe Manfred R. »wesentliche Vermögensteile wie Immobilien, Geld und Wertgegenstände« aus dem Besitz des Arztehepaares »ohne unmittelbare Gegenleistung« auf sich und seine Familie übertragen, doch habe er schließlich eine Generalvollmacht besessen, meinte die Ermittlungsbehörde.
Dieser Argumentation folgte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm nicht. Dort hatte der Betreuer Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt, der in der vergangenen Woche unter dem Aktenzeichen 2 ZS 1905/06 stattgegeben worden ist. Elke Adomeit, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft: »Wir sehen ausreichend Hinweise für einen Tatverdacht. Zudem hat die Auswertung der umfangreichen Akten Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben.« Diese würden nun von der Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgenommen.
Auch zivilrechtlich bläst dem Herforder Rechtsanwalt und Notar der Wind ins Gesicht: Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld verurteilte Manfred R. am 13. März unter dem Aktenzeichen 6 O 337/06, der Witwe 80 000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. »Diese Summe hatte der Anwalt vom Konto des Ehepaares auf sein eigenes überwiesen. Um keine Schenkungssteuer zahlen zu müssen, hatte er als Verwendungszweck das Wort Darlehn eingetragen - und dieses angebliche Darlehn habe ich nun für meine Mandantin mit gerichtlicher Hilfe zurückgeholt«, schmunzelte am Freitag Rechtsanwalt Dr. Henning Wolter, der die Witwe vertritt und nun die Rückzahlung weiterer angeblicher Kredite einklagen will.

Artikel vom 26.03.2007