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Unterhaltsrecht:
Koalition einig

Kinder sollen Vorrang haben

Berlin (dpa). Die große Koalition hat sich nun doch grundsätzlich auf eine Reform des Unterhaltsrechts geeinigt.Brigitte Zypries: Gesetz soll im Juli in Kraft treten.

Kinder sollen im künftigen Unterhaltsrecht Vorrang genießen. Zugleich werden geschiedene Ehepartner bei den Zahlungen weiter besser behandelt als unverheiratete Partner. Geschiedene werden aber nach dem neuen Recht auch gezwungen sein, sich schneller wieder um eine Arbeit zu bemühen, als dies nach bestehender Rechtslage der Fall ist. Dieses Ergebnis teilte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nach der Sitzung mit.
Im Ergebnis konnte sich die Union mit ihren Forderungen nach einer Nachbesserung des Gesetzentwurfs weitgehend durchsetzen. Nach dem bisherigen Entwurf, der vom Bundeskabinett im April 2006 bereits verabschiedet worden war, wären geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhalts-Schuldners gleichgestellt worden, wenn beide kleine Kinder erziehen. Die Union setzte nun eine Privilegierung der geschiedenen Ehefrauen beim so genannten Betreuungsunterhalt durch.
Die geschiedenen Ehefrauen kommen nach Angaben der Ministerin in den zweiten Rang, die nicht verheirateten Frauen in den so genannten dritten Rang. Dies ist dann von Bedeutung, wenn das Geld des Unterhalts-Schuldners nicht reicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Wenn Kinder nun künftig in den ersten Rang kommen, würde damit in vielen Fällen verhindert, dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Letztlich bleibt es also dabei, dass nicht verheiratete Frauen im Unterhaltsrecht schlechter behandelt werden als geschiedene, auch wenn beide Kinder betreuen. Die nicht verheirateten Frauen werden auch schlechter gestellt als langjährige Ehepartner, die keine Kinder erziehen.
Das In-Kraft-Treten ist für den 1. Juli geplant. Die Reform betrifft nur Scheidungen, die danach ausgesprochen werden.

Artikel vom 23.03.2007