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Patientin tot:
Ärzte zahlen


Köln (dpa). Nach dem Tod einer Patientin müssen zwei Kölner Ärzte auf Beschluss des Kölner Amtsgerichts 15 000 Euro Geldauflagen bezahlen. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die beiden wurde auf richterliche Anordnung eingestellt. Die an einer chronischen Herzerkrankung leidende 67-jährige Frau war während einer ambulanten Behandlung des Grauen Stars in einer Augenarztpraxis ins Koma gefallen und vier Monate später in einem Krankenhaus gestorben. 10 000 Euro muss der Anästhesist zahlen, der für die Vollnarkose bei dem Eingriff verantwortlich war, 5000 Euro der Augenarzt. In einem medizinischen Sachverständigengutachten wurde den Ärzten unter anderem vorgehalten, sie hätten die stark vorgeschädigte Patientin gar nicht ambulant operieren dürfen, sondern nur in einem für solche Fälle entsprechend ausgerüsteten Krankenhaus.

Artikel vom 24.03.2007