22.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ernst August
schlägt zurück


Hildesheim (dpa). Ernst August Prinz von Hannover ist nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit dem Versuch gescheitert, eine Wiederauflage des Prozesses zu erreichen.
Das Landgericht Hildesheim habe den Antrag auf Wiederaufnahme als unzulässig verworfen, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco war im November 2004 vom Landgericht Hannover wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer in Kenia rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilt worden. Der Chef des Welfenhauses räumte nach Angaben eines Hildesheimer Gerichtssprechers für den Vorfall im Jahr 2000 zwei Ohrfeigen ein. Nach Überzeugung des Landgerichts Hannover hatte Ernst August aber mit einem Schlagring auf sein Opfer eingeprügelt.
Der Adlige will nach Angaben seines Anwalts Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Hildesheimer Landgerichts einlegen. Zudem werde gegen die Zeugen und das Opfer, auf deren Aussagen die Verurteilung beruht, Strafanzeige wegen Falschaussage erstattet.

Artikel vom 22.03.2007