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Geprellte Anleger dürfen hoffen


Karlsruhe (dpa). Geprellte Anleger haben im Streit mit der Bausparkasse Badenia um so genannte Schrottimmobilien einen Etappensieg errungen. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern wegen eines Verfahrensfehlers ein Schadensersatzurteil gegen die Badenia aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zurückverwiesen. Zugleich aber stellte der BGH erstmals fest, dass Badenia mit einem betrügerischen Immobilienvertrieb zusammengearbeitet hat. Damit haben sich die Chancen der Käufer überteuerter Immobilien deutlich verbessert, von ihren Darlehensschulden bei der Bausparkasse loszukommen.
Geklagt hatte eine Polizistin, die 1997 mit einem Badenia-Darlehen über umgerechnet 51 000 Euro eine überteuerte Wohnung in Schwelm gekauft hatte. Das OLG hatte Ende 2004 der jungen Frau Recht gegeben, weil das Konzept des Wohnungsvermittlers Heinen & Biege für die Wohnungsanlage »von Anfang an betrügerisch« gewesen sei - wovon auch der ehemalige Badenia-Finanzvorstand Elmar A. gewusst habe. Die Klägerin verlangt deshalb eine Befreiung von ihren Kreditschulden. Der Dortmunder Immobilienvertrieb verkaufte in den 90er Jahren mehr als 7000 von Badenia finanzierte Eigentumswohnungen.

Artikel vom 21.03.2007