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Schwangere Frau gewinnt Kündigungs-Prozess

Künstliche Befruchtung ist kein Entlassungsgrund - Arzt nimmt Berufung freiwillig zurück


Von Sabrina Beck
Hamm (WB). Weil sie sich künstlich befruchten lassen wollte, erhielt eine Arzthelferin aus Lippe die Kündigung. Im Berufungsverfahren hat der Arzt nun vor Gericht eingelenkt. Die Frau wird weiterhin beschäftigt.
Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nahm der Orthopäde gestern die Berufung gegen ein erstes Urteil des Arbeitsgerichts Detmold freiwillig zurück. »Damit ist das Urteil aus erster Instanz rechtsgültig und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen«, sagte gestern die Sprecherin des Landesarbeitsgerichts, Dr. Anja Schlewing.
Der Arzthelferin war zum 15. September vorigen Jahres gekündigt worden, weil sie eine künstliche Befruchtung plante und der Arbeitgeber deshalb längere Fehlzeiten befürchtete. Mit der Begründung, dass die Entlassung wegen der Schwangerschaft oder aus einem darauf beruhenden Grund eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstelle, hatte das Arbeitsgericht Detmold der Klage der 31-Jährigen bereits im Januar stattgegeben. Der Anwalt des Mediziners, Hans-Joachim Uetermeyer, war daraufhin in Berufung gegangen.
»Es war aber abzusehen, dass die Kammer sich für die Klägerin aussprechen würde«, erläuterte Uetermeyer nach der gestrigen Verhandlung. Sein Mandant habe keine revisionsrechtliche Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht erzwingen wollen und habe daher die Berufung zurückgenommen. Es herrsche noch ein gutes Verhältnis zwischen den Parteien. Als Zeichen des Entgegenkommens dürfe sich die mittlerweile werdende Mutter bereits eine Woche eher als üblich in den Mutterschutz verabschieden.

Artikel vom 21.03.2007