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Bank haftet auch
für die Doublette


Frankfurt/Main (dpa). Eine Bank haftet auch für den Schaden nach einem betrügerischen Einsatz einer EC-Karten-Doublette im Ausland. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter sprachen einem Bankkunden die Zahlung von 1000 Euro zu, die ein Kartendieb mit einer Doublette in Spanien abgehoben hatte. Az.: 30 C 1774/06-45

Artikel vom 21.03.2007