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Mit Bezug auf
Koran geurteilt


Frankfurt/Main (dpa). Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin in einem Ehescheidungsverfahren für befangen erklärt, weil sie mit Bezug auf den Koran eine vorzeitige Scheidung der muslimischen Partner abgelehnt hatte.
Eine Frau hatte die Scheidung beantragt, nachdem sie von ihrem marokkanischen Mann geschlagen worden sei. Die Amtsrichterin hatte in dem Verfahren gesagt, dass für Muslime eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres sei durch Schläge nicht zu rechtfertigen. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe.

Artikel vom 22.03.2007