Berlin (dpa). Die Ex-Terroristin Eva Haule hat Berichte und Bilder über sich per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Auch ein Fahndungsplakat aus dem Jahre 1985, das das Ex-RAF-Mitglied zeigt, dürfe »im Zusammenhang mit Berichten über Haules Haftlockerungen und ihre bevorstehende Entlassung« nicht mehr abgedruckt werden, entschied das Berliner Landgericht in einer weiteren einstweiligen Verfügung. Die Verfügungen sind Anfang und Mitte des Monats erlassen worden.