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Junge Täter: Recht auf Einzelhaft


Düsseldorf (dpa). Die Haftbedingungen junger Straftäter sollen in Nordrhein-Westfalen grundlegend verbessert werden. Das sieht der Entwurf für ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz vor, den das Düsseldorfer Kabinett heute beraten wird. Kernpunkt der Novelle ist ein Rechtsanspruch auf Einzelunterbringung. Ausnahmen sind lediglich bei Selbstmordgefahr eines Häftlings vorgesehen.

Artikel vom 20.03.2007