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Erbrecht

Richtige Reformschritte


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Erbrechts einige in die Jahre gekommene Paragrafen entrümpelt und an die Lebenswirklichkeit angeglichen.
So war es regelrecht überfällig, die Pflege von Angehörigen im Erbrecht besser zu honorieren. Wenn zwei Drittel aller Pflegebedürftigen heute zu Hause versorgt werden, muss anders als bisher jeder Pflegende im Erbfall besser gestellt werden als andere Angehörige. Diese Regelung entspricht auch den Erfordernissen einer sichtlich älter werdenden Gesellschaft.
Ebenso überfällig war eine Neuregelung zu den sogenannten Pflichtteilen. Dass einem Erblasser bislang per Testament der Entzug des Pflichtteils nur dann möglich war, wenn der Pflichtteilberechtigte dem Vererbenden »nach dem Leben getrachtet« oder ihn schwer misshandelt hat, war für den Vererbenden eigentlich unzumutbar.
Dass künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung bereits für eine Enterbung ausreichen soll - etwa wenn der Vererbende bestohlen wurde -, wird den berechtigten Interessen eines Erblassers schon eher gerecht. Friedhelm Peiter

Artikel vom 17.03.2007