14.04.2007
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Zwar sind auch Kinder gegen die finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall durch die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pflegepflichtversicherung abgesichert. Doch bieten diese allenfalls eine Grundabsicherung, die im Fall des Falles kaum ausreichen dürfte.
So zahlen bei einer krankheitsbedingten Invalidität weder die gesetzliche Unfallversicherung noch die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente. Und wer ersetzt entgangenen Verdienst, wenn ein Elternteil wegen eines pflegebedürftigen Kindes seinen Beruf aufgeben muss?
Umfassenden Schutz bietet hier eine private Kinderinvaliditätsversicherung, die in der Regel zwischen dem ersten und 18. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Sie tritt auch für Behinderungen ein, die durch Krankheiten entstehen. Eine weitere Besonderheit: Die Leistungen fließen in Form einer monatlichen Rente und nicht als einmalige Kapitalauszahlung. Das Kind bleibt also auch als behinderter Erwachsener ein Leben lang versorgt. Diese wichtige Absicherung haben allerdings nur wenige Anbieter in Deutschland im Programm.
Versicherungen wie die Gothaer, Victoria, Signal Iduna, Barmenia, Allianz und Condor bieten monatliche Renten zwischen 200 und 1500 Euro an. Ist das Kind nach Unfall oder Krankheit dauerhaft beeinträchtigt, fließt die vereinbarte Rentenleistung ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gemäß Schwerbehindertengesetz. Hier reichen der entsprechende Bescheid des zuständigen Versorgungsamts und der Schwerbehindertenausweis aus.
Und was kostet das? Eine monatliche Invalidenrente von beispielsweise 500 Euro ist für Beiträge zwischen 140 und 200 Euro im Jahr zu haben.
Artikel vom 14.04.2007