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Jan Ullrich spielt auf Zeit

Nächstes Verfahren vor spanischem Verfassungsgericht

Kampf ums Blut: Jan Ullrich.

Madrid (dpa). Jan Ullrich lässt nicht locker. Der Ex-Radprofi will laut Madrider Zeitung »El País« verhindern, dass eine ihm zugerechnete Blutprobe von Spanien nach Deutschland geschickt wird. Dazu habe der Ex-Profi nun sogar das spanische Verfassungsgericht eingeschaltet. Ullrichs Anwälte hätten eine Verfassungsklage gegen eine Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs erhoben, der vor drei Wochen grünes Licht für eine Überstellung der Blutbeutel an die Staatsanwaltschaft in Bonn gegeben hatte.
Die Blutkonserven waren im Mai 2006 beim mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes sichergestellt worden. Damals hatten die Beamten mit der »Operación Puerto« (Operation Bergpass) einen der größten Dopingskandale in der Geschichte des Radsports aufgedeckt. Mehr als 50 Radprofis, darunter Ullrich, gerieten in Dopingverdacht. Der Olympiasieger von Sydney bestritt, mit Fuentes etwas zu tun gehabt zu haben.
Die Bonner Staatsanwaltschaft, die gegen Ullrich ermittelt, hatte auf der Grundlage eines deutsch-spanischen Rechtshilfeverfahrens eine Überstellung der Proben beantragt. Sie will durch einen Abgleich feststellen, ob das Blut vom Toursieger des Jahres 1997 stammt. Der Nationale Gerichtshof wies Ende Februar einen Einspruch von Ullrich gegen eine Übersendung zurück.
Die Anrufung des Verfassungsgerichts bedeutet für den 33-Jährigen in jedem Fall ein Zeitgewinn. Die Verfassungsrichter müssten erst entscheiden, ob sie die Klage überhaupt zur Verhandlung zuließen. Wenn das Gericht die Klage für zulässig erklärt, könnte Ullrich einen Eilantrag stellen, dass die Überstellung der Blutreserven bis zu einem endgültigen Urteil aufgeschoben wird.
Verfahren vor dem spanischen Verfassungsgericht nehmen normalerweise mehrere Jahre in Anspruch. Ullrichs Anwalt Peter- Michael Diestel wollte zu dem Zeitungsbericht nicht Stellung nehmen. »Aus verfahrenstechnischen Gründen kann ich dazu nichts sagen«, betonte er.
Die Madrider Staatsanwaltschaft legte derweil Berufung gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Dopingring um Fuentes ein. Die Behörde begründete dies damit, dass die Manipulation von Blutkonserven ein kriminelles Vergehen sei. Ermittlungsrichter Antonio Serrano wies dagegen darauf hin, dass Doping damals in Spanien kein Straftatbestand gewesen sei. Das neue Gesetz könne nicht rückwirkend angewandt werden.
Für Ullrich und die anderen Fahrer hatte die Einstellung keine Auswirkungen. Die spanische Justiz hatte nur gegen acht Ärzte und Funktionäre ermittelt.

Artikel vom 16.03.2007