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Handwerk für
NRW-Gesetz


Bielefeld (WB/-md-). Die Handwerkskammer OWL begrüßt die Novellierung der Gemeindeordnung samt der damit verbundenen Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Die Knüpfung kommunaler Aktivitäten an einen »dringenden öffentlichen Zweck« verteidigt Kammer-Hauptgeschäftsführer Michael Heesing als hohe Schranke, die aus gutem Grund so gewählt sei.
Beunruhigt zeigt sich der Kammerchef über die landesweite Kampagne der Stadtwerke in NRW gegen die Neufassung. Heesing erinnert die Stadtwerke an eine Studie des Kommunalverbandes VKU, die den Betrieben aufgibt, sich insbesondere als Infrastruktur-Dienstleister mit Bauhof und Gebäudedienst zu profilieren.

Artikel vom 16.03.2007