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Bünemann muss bezahlen

Spitzenbeamter zu 7800 Euro Geldstrafe verurteilt

Joachim Bünemann (54)
Detmold (WB/ca). In der lippischen Partyaffäre hat das Landgericht Detmold gestern dem Angeklagten die Rechnung präsentiert. Die Große Strafkammer verurteilte den suspendierten Vorsteher des Landesverbandes Lippe, Joachim Bünemann (54, SPD), wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe von zwei Netto-Monatsverdiensten, insgesamt 7800 Euro. Außerdem muss er die Prozesskosten tragen. Bünemann hatte eine private Geburtstagsfeier über den Verband abgerechnet. Sobald dem NRW-Innenministerium das Urteil vorliegt, wird es disziplinarrechtlich gegen den Landesverbandschef vorgehen. Als schärfste Strafe drohen Bünemann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Streichung seiner Pensionsansprüche. Seite 3: BerichtSeite 4: Kommentar

Artikel vom 15.03.2007