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Bandenchef erhält hohe Haftstrafe

Aus dem offenen Strafvollzug heraus dreiste Autodiebstähle begangen

Bielefeld (uko). Nach nur zwei Verhandlungstagen hat das Landgericht Bielefeld die Mitglieder der Buli-Bande abgeurteilt: Die Männer aus Bielefeld, Enger, Lübbecke und Gütersloh, die in Werther und Enger hochwertige Autos umfrisierten, bekamen teilweise hohe Freiheitsstrafen und Bewährungsstrafen.

In der Zeit vom 11. Dezember 2004 bis zum 19. November 2005 hatte das Quintett vornehmlich in Bielefeld, Gütersloh und anderen Orten in Nordrhein-Westfalen 27 Diebstähle von hochwertigen Fahrzeugen wie VW T 3 und T 4 sowie Audi TT begangen. Die Standorte der Wagen waren über das Internet ermittelt worden. In einigen Fällen waren die fünf Männer auch als zufällige Passanten auf ihre Beute gestoßen. Die Wegfahrsperren der Automobile waren mit einem Motorsteuergerät überwunden worden. Die Wagen waren dann in einer angemieteten Halle in Werther-Isingdorf und in einer Scheune in Enger-Herringhausen bis zum Weiterverkauf geparkt oder in Einzelteile zerlegt worden. Einige dieser Fahrzeugteile waren in einer Scheune in Verl zwischengelagert oder bei einem Schrotthändler in Bielefeld entsorgt worden. Auf die Spur der Buli-Bande war die Polizei nach einem Kaufversuch gekommen. Der Eigentümer hatte den Anruf eines potentiellen Käufers erhalten. In der folgenden Nacht war der Wagen dann aber überraschend gestohlen worden.
Ganz dreist ging Haupttäter Markus S. (37) aus Bielefeld vor. Der mehrfach vorbestrafte Dieb und Hehler saß im Jahr 2004 im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Verl wegen einer einschlägigen Vorstrafe, als er auf die Idee des gewerblichen Autodiebstahls verfiel. Schon die Tatsache, dass S. überhaupt die Segnungen einer offenen Haftanstalt genoss, wirft ein düsteres Schlaglicht auf den Strafvollzug schlechthin: Markus S. hatte nur zwei Jahre zuvor einen Ausbruchsversuch unternommen . . .
Die 4. Strafkammer des Landgerichts legte ihm gestern mit ihrem Urteil insgesamt 27 Diebstähle zur Last und verurteilte den Bielefelder zu insgesamt sechs Jahren und drei Monaten Haft. Als ein Stück aus dem Tollhaus bezeichneten die Juristen auch den Fakt, dass S. zu einigen der Taten seinen damals erst 13-jährigen Sohn mitgenommen habe.
Mit fünf Jahren Haft wegen Hehlerei bedachten die Richter den zweiten Hauptangeklagten Detlev S. (37) aus Gütersloh, der immerhin an dem Weiterverkauf von 17 Fahrzeugen beteiligt war. Die weiteren Angeklagten kamen dagegen mit Bewährungsstrafen davon. Der Engeraner Lars Z. (25), der nach Ansicht von Staatsanwalt Sven Lausten dreieinhalb Jahr Haft hätte absitzen sollen, wurde von den Richtern trotz seiner Beteiligung an 22 Diebstählen sogar nur mit zwei Jahren Bewährungsstrafe überaus gnädig beurteilt. Der 22-jährige Dennis H. aus Lübbecke erhielt wegen seiner Beteiligung an 19 Diebstählen eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Manfred M. (50) wurde wegen zweier Fälle der Hehlerei zu sechs Monaten haft auf Bewährung verurteilt.

Artikel vom 15.03.2007