15.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Geschenke behalten


Geldgeschenke an Kinder zur Kommunion, Konfirmation oder zur Jugendweihe werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht zwangsläufig auf das Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe der Familie angerechnet. »Wenn diese Geldgeschenke nicht unangemessen hoch sind, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen«, erklärte das Vorstandsmitglied Heinrich Alt gestern in Nürnberg. Eine Anrechnung auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig.

Artikel vom 15.03.2007