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Plakette macht den Unterschied

Zum Thema Feinstaub: Kfz-Meisterbetriebe geben die wichtigen Aufkleber aus

Bielefeld (WB). Freie Fahrt in Umweltzonen - für saubere Autos mit Plakette, die es in allen für Abgasuntersuchung (AU) anerkannten Kfz-Meisterbetrieben gibt: Seit dem 1. März können Kommunen fein-staubbelastete Gebiete als »Umweltzone« ausweisen, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten.

Daher sollten Autofahrer sich möglichst bald eine Feinstaubplakette auf die Windschutzscheibe kleben lassen, deren Farbe die Schadstoffgruppe des Autos kennzeichnet. Die saubersten Fahrzeuge sind mit einer grünen Feinstaubplakette unterwegs, gefolgt von gelb und rot. Der kleine Rest der »Stinker« fährt ohne Plakette und bleibt bei Fahrverbot draußen. Auch Autos aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Umweltzonen fahren sollen.
Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Nahezu alle 106 Bielefelder Kfz-Meisterbetriebe sind anerkannte AU-Betriebe, die auch Feinstaubplaketten ausgeben. Die Plaketten sind gut sichtbar rechts unten auf der Innenseite der Windschutzscheibe zu platzieren. Für die Kosten der Plaketten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben; sie dürfen zwischen fünf und zehn Euro liegen.
Nach Einschätzung der Bielefelder Kfz-Innung wird die geplante Kfz-Steuerreform zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes weitere Impulse geben.
Inzwischen ist auch der parlamentarische Weg zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes (Förderung der Nachrüstung mit einem Diesel-Partikelfilter und Zuschlag für nicht mit einem Diesel-Partikelfilter ausgerüstete Diesel-Fahrzeuge) bestritten. Die erste Lesung gab es am 1. März im Bundestag, am 9. März folgte die Bestätigung im Bundesrat, und zum 1. April tritt das neue Gesetz in Kraft.
Danach dürfen sich Autofahrer im Falle der Rußfilter-Nachrüstung ihres Personenwagen künftig über 330 Euro vom Staat freuen. Die Steuerbefreiung von 330 Euro soll einen Anreiz geben, Diesel-Pkw mit moderner Filtertechnik nachzurüsten. Mit der steuerlichen Förderung werden etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro gedeckt.
Generell werden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert. Fahrzeughalter, die ihren Diesel (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bereits im Jahr 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung sogar rückwirkend. Die Halter bekommen die volle Steuerbefreiung allerdings frühestens ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2007.
Die Steuerbefreiung wird erst gewährt, wenn die örtliche Kfz-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Sie gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist. Die Zulassungsstellen werden den Finanzämtern die Nachrüstung melden. Damit entfällt eine eigene Schlüssel-Nummer in den Fahrzeugpapieren.
Teuer wird es für Personenwagen ohne Filter: Zusätzlich werden die bisherigen Kfz-Steuersätze für die Wagen ohne einen Partikelfilter in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. April 2011 mit einem erhöhten Steuersatz von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet.
Die Rußpartikelfilter-Nachrüstung lohnt sich damit also allemal. Zum einen bleibt man von Fahrverboten verschont, zum anderen wird man dadurch seiner Verantwortung für die Umwelt gerecht.

Artikel vom 17.03.2007