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Unterbringung auch zum Schutz vor Suizid

Schwurgericht: Mann wollte Tochter töten


Bielefeld (uko). Die Krankheit und der spätere Tod seiner Ehefrau sowie seine eigene Arbeitslosigkeit haben den Bielefelder Thomas K. (Name geändert) so sehr aus der Bahn geworfen, dass er versucht hat, seine Tochter zu töten. Seit Dienstag steht der Mann vor dem Schwurgericht.
Angeklagt ist der 54-jährige Mann aus Ummeln indes nicht: Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede erfolgt mit der Antragsschrift die Unterbringung des Schlossers in einem psychiatrischen Krankenhaus. Thomas K. habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Zu der Verzweiflungstat des Mannes kam es am 11. Juli 2006, als Thomas K. mit den Worten »Ich kann nicht mehr« über seine Tochter Elisabeth herfiel, ihr zunächst eine Faust ins Gesicht schlug und die 18-Jährige dann mit beiden Händen würgte. Ob die junge Frau sich selbst befreien konnte oder ob der Mann von seinem Vorhaben aus freien Stücken abließ, ist noch ungeklärt. Tatsächlich rief der ebenso entsetzte wie völlig aufgelöste Täter selbst über den Notruf die Polizei an. In vorbildlicher Weise kümmerte sich ein Beamter rührend um Thomas K., weil seine depressive und selbstzerstörische Grundhaltung nicht zu überhören war. In der Zwischenzeit erreichte ein Streifenwagen des Haus des Mannes, der dann umgehend vorläufig in Gilead IV untergebracht wurde.
K. hatte seine Frau nach langer, schwerer Krankheit 2005 verloren. Zwei Jahre zuvor war er arbeitslos geworden. Schon seinerzeit hatte er versucht, Ehefrau und Tochter zu erwürgen. Alle Juristen waren sich am Dienstag zum Auftakt des Prozesses einig, dass von dem Mann in Zukunft kaum Gefahren für seine Umwelt ausgehen werden. Der Mann sei eher für sich sich selbst die grösste Gefahr, da von ihm im Zustand völliger Depression Suizidversuche zu erwarten seien.
Das Schwurgericht steht daher vor der Gewissensentscheidung, ob die Unterbringung des Mannes auch für ihn zum Selbstschutz angeordnet werden sollte und eben nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. In der Psychiatrie könnte demnach auch die dauerhafte Medikamentierung des Mannes gewährleistet sein. - Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 14.03.2007