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Schnell noch eine GmbH gründen

Stadtwerke und BGW wollen Gesetzesnovelle zuvorkommen - FDP-Kritik


Bielefeld (MiS). Der Beteiligungsausschuss des Rates hat gestern der Gründung der Stadtwerke Bielefeld Service GmbH zugestimmt. Die Stadtwerke kommen mit ihrer neuen Dienstleistungsgesellschaft der absehbaren Änderung der Gemeindeordnung zuvor, die die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen weiter einschränkt.
Das plant die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf. Der Bielefelder FDP-Ratsgruppe geht der Gesetzentwurf noch nicht weit genug. Dem Prinzip »Privat vor Staat« werde nicht ausreichend Geltung verschafft, heißt es in einer Erklärung. Das Betreiben eines Bades mit umfangreichen Wellnesseinrichtungen, die Straßenreinigung, die Abfallentsorgung, die Abwasserbeseitigung und auch auch die Wohnraumversorgung seien wirtschaftliche Tätigkeiten, die Private genau wie Kommunen ausüben könnten.
Die FDP-Ratsvertreter Harald Buschmann und Otto Sauer weisen in ihrer Erklärung darauf hin, dass die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas sowie der öffentliche Nahverkehr innerhalb des Stadtgebietes durch die Neuregelung unangetastet blieben. Der Energierverkauf über die Gemeindegrenzen hinweg müsse ihrer Meinung nach möglich bleiben, die Beteiligung an Versorgern außerhalb der Stadtgrenze sollte aber nicht erlaubt sein. Das gelte auch für die Beteiligung an Verkehrsnetzen außerhalb der Region. Die Stadtwerke-Tochter moBiel etwa will über die Westfalenbahn in den Regionalverkehr einstiegen.
Der Gründung einer Servicegesellschaft auch für die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, zu 75 Prozent in städtischem Besitz, mochte der Beteiligungsausschuss noch nicht zustimmen. Hier steht ein Beschluss des Aufsichtsrates noch aus. Die Servicegesellschaften, deren Aufgaben noch nicht näher definiert sind, genießen Bestandsschutz, wenn ihre Gründung vor Behandlung der Gesetzesänderung im Kabinett erfolgt.

Artikel vom 14.03.2007