Leipzig (dpa). In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Rolle freier Träger bei der Konfliktberatung von Schwangeren gestärkt. Danach muss Bayern eine Beratungsstelle von Pro Familia in Fürstenfeldbruck zur Sicherung eines pluralen Angebots finanziell fördern. Das Land könne dies nicht mit der Begründung ablehnen, die Beratungsstelle sei unnötig, weil der Bedarf durch die Beratung der Gesundheitsämter gedeckt werde.