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Prostituierte mit einem Gürtel gewürgt

BGH hebt Urteil auf - erneute Verhandlung wegen sexueller Nötigung


Bielefeld (WB/kop). Ein »Martyrium« hat eine Drogenprostituierte durchlitten, die fast das Opfer eines versuchten Mordes geworden wäre.
Ihren Peiniger Heinrich H. (52) aus Bielefeld wollte das Schwurgericht vor einem Jahr wegen besonders schwerer sexueller Nötigung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung für sechseinhalb Jahre hinter Gitter schicken. Zu zweieinhalb Jahren Haft war damals der Herforder Peter J. (26), der sich nach Ansicht der Richter der Beihilfe schuldig gemacht hatte, verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Oktober 2006 auf. Er sah den Tatbestand der vollendeten sexuellen Nötigung als nicht erfüllt an. Der Fall wurde zurückverwiesen. So wird seit gestern erneut vor dem Bielefelder Landgericht gegen die beiden Deutschrussen verhandelt.
Unter Tränen schilderte das Opfer, eine heute 35-jährige Drogenprostituierte, noch einmal die Tat. Danach sei sie am Tattag von den beiden Männern - Heinrich H. war bereits seit längerer Zeit ihr Kunde - am Bielefelder Bahnhof abgeholt worden. Auf einer Irrfahrt durch die Stadt habe H. versucht, sie mit Gewalt und Brutalität zum Sex zu zwingen. Schließlich habe »Chauffeur« Peter J. sie und H. an einem Feldweg aus dem Wagen gelassen.
Im Graben habe H. sie dann mit einem Gürtel ihrer Handtasche gewürgt.
Noch heute, so sagte die 35-Jährige aus, könne sie keinen Graben sehen. Zu schwer seien die Erinnerungen an die Tat.
Heinrich H. verweigerte vor Gericht die Aussage. Er ließ lediglich eine schon im ersten Prozess verlesene Erklärung wiederholen. Darin heißt es, er könne sich nur noch »bruchstückhaft« an die Tat erinnern.
Das Urteil wird für den 20. März erwartet.

Artikel vom 14.03.2007