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Zeitarbeit
bietet echte
Perspektiven

Verträge exakt geregelt

Zeitarbeit ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. Die Zeitarbeitunternehmen beschäftigen bundesweit mehr als eine halbe Million Mitarbeiter.

Wer in der Zeitarbeit beschäftigt werden möchte, schließt mit einem Zeitarbeitunternehmen als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. In der Regel wird ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart, denn auch Zeitarbeitunternehmen sind ganz normale Arbeitgeber.
Das Unternehmen entsendet die Mitarbeiter zur Arbeitsleistung in andere Betriebe, die seine Kunden sind. Hierfür hat das Unternehmen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die Mitarbeiter werden immer dort eingesetzt, wo beim Kundenbetrieb ein vorübergehender Pesonalengpass besteht - zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Termindruck.
Der Mitarbeiter arbeitet nacheinander bei mehreren Firmen. Manchmal ist er aber auch mehrere Monate bei nur einer Firma. Viel Abwechslung also mit einem einzigen festen Arbeitsvertrag. Die Mitarbeiter können vielfältige Berufserfahrung und wichtige Kontakte sammeln. Arbeitgeber bleibt aber stets das Zeitarbeitunternehmen, das auch die Vergütung bezahlt und den Urlaub regelt.
Zeitarbeitunternehmen beschäftigen Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Ob Ungelernter, Facharbeiter, Techniker, Ingenieur, Krankenpfleger, Büro-Assistentin oder Hochschulabsolvent, Zeitarbeitunternehmen bieten Chancen in fast allen Bereichen. Die Betriebe verfügen in Deutschland über einen Kundenstamm, der sich aus nahezu allen Branchen der deutschen Wirtschaft zusammensetzt.
Berufsanfänger oder Arbeitssuchende haben in der Zeitarbeit hervorragende Perspektiven, Anschluss an das Berufsleben zu finden. Jungen Müttern, die auf flexible Arbeitszeiten angewiesen sind, bietet die Zeitarbeit echte Beschäftigungsmöglichkeiten Zeitarbeitunternehmen bieten vielfältige Einarbeitungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten und machen mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden und -techniken vertraut.
Zeitarbeit gibt Interessenten auch Gelegenheit zu auswärtigen Einsätzen. Als Mitarbeiter eines Zeitarbeitunternehmens kann man mehrere Firmen kennen lernen, ohne den Arbeitgeber wechseln zu müssen. Immer wieder kommt es vor, dass einer der Zeitarbeiter bei einer Firma »kleben« bleibt. Erfahrungsgemäß werden rund 30 Prozent der Zeitarbeitnehmer von den Einsatzbetrieben übernommen.
Für das Arbeitsverhältnis gelten das allgemeine Arbeitsrecht, das gesamte Arbeitsschutzrecht, also auch das Kündigungsschutzgesetzt, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und andere. Darüber hinaus gilt das Sonderrecht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Arbeitsverträge in der Zeitarbeit sind grundsätzlich unbefristet. Es sind aber auch befristete Verträge möglich. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie bezahlter Urlaub sind selbstverständliche Leistungen des Zeitarbeitunternehmens.
Einen guten Job zu finden, ist schwer. Ein gutes Zeitarbeitunternehmen und damit wiederum eine Beschäftigung ist viel leichter. Etliche Zeitarbeitunternehmen sind Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA). Auf seiner Hompage mit der Adresse www.bza.de gibt es weitere Informationen.
Jedes Zeitarbeitunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Eine entsprechende Urkunde hängt oftmals in den Geschäftsräumen aus oder kann auf Verlangen eingesehen werden. Die behördliche Erlaubnis bescheinigt unter anderem das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Betriebsorganisation. Diese wird sich in der Regel schon rein optisch darstellen. Ordentliche Geschäftsräume und angemessene Umgangsformen sind selbstverständliche Visitenkarten auch bei Zeitarbeitunternehmen.
Das Zeitarbeitunternehmen ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuhändigen, bei Ausländern auf Verlangen in deren Muttersprache.

Artikel vom 17.03.2007