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»Angeklagter hochgradig gefährlich«

Bielefelder Landgericht verurteilt Sextäter zu Sicherungsverwahrung


Bielefeld (WB/uko). Das Bielefelder Landgericht hat einen Sexualstraftäter verurteilt und zugleich erstmals die Unterbringung in der Psychiatrie und in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer sagte zur Begründung des Urteils über den erst 29-jährigen Siegfried B.: »Der Angeklagte ist hochgradig gefährlich.« Nach kompletter Verbüßung von neuneinviertel Jahren Jugendstrafe wegen Vergewaltigung und Mordes hatte B. im September 2006 zwei weitere, sexuell motivierte Straftaten begangen. Zunächst hatte er an einem Badesee in Porta Westfalica eine Frau mit Faustschlägen traktiert, weil sie sich nicht hatte nackt von ihm fotografieren lassen. Dieser Tat war eine Monate dauernde Belästigung des Opfers vorausgegangen.
Nur wenige Tage nach dem Vorfall am Baggersee hatte Siegfried B. ein elfjähriges Mädchen unter dem Vorwand, er wolle ihm Kleidung schenken, in seine Wohnung gelockt. Er hatte das Kind dazu verleitet, sich auszuziehen. Dann hatte er drei pornografische Aufnahmen von seinem Opfer gemacht.
Das Gericht wertete dies als sexuellen Missbrauch. Insgesamt verhängte die Kammer eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Wegen der dissozialen Persönlichkeit des Mannes und seiner Sexualstörung wurden zudem beide Maßregeln angeordnet.

Artikel vom 13.03.2007