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BGH verschärft
Unterhaltspflicht


Karlsruhe (WB). Kümmert sich ein geschiedenes Elternteil in größerem Umfang um seine Kinder als beim Umgangsrecht üblich, muss es trotzdem allein für den so genannten Bar-Unterhalt aufkommen. Das urteilte der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Vater von Zwillingen. Er wollte seine zusätzliche Betreuungszeit und Wohnkosten beim Unterhalt anrechnen lassen. Das Gericht entschied, dass die Unterhaltsregelung nur wegfalle, wenn beide Elternteile die Kinder je zur Hälfte betreuen. Az: XII ZR 161/04

Artikel vom 13.03.2007