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Steuernummer ist Pflicht bei E-Mails

Neuregelung gilt auch für Kleinstunternehmer - Abmahnung droht


Bielefeld (WB/afh). Beim Versenden von Geschäftsbriefen per E-Mail oder SMS ist seit Beginn dieses Jahres Vorsicht geboten.
Seit einer Änderung im Handelsgesetzbuch müssen alle Unternehmen und Gewerbetreibende in Deutschland gesellschaftsrechtliche Pflichtangaben wie Anschrift, Steuernummer und Handelsregistereintrag in jeder Geschäfts-Mail oder -SMS mit aufführen.
Dies gilt auch für Gewerbetreibende im Internet, wie Profiverkäufer beim Online-Auktionshaus Ebay. Auch Einzel- oder Kleinunternehmen in Rechtsform der OHG oder GbR müssen die Pflichtangaben in jede E-Mail aufnehmen Bislang hatten diese Bestimmungen lediglich für den geschäftlichen Briefverkehr gegolten.
Unternehmen, die sich künftig trotzdem nicht an diese Vorgaben halten, können vom Registergericht mit einem Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Darüber hinaus dürfen Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände Unterlassungsansprüche geltend machen und das betreffende Unternehmen kostenpflichtig abmahnen.

Artikel vom 12.03.2007