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Universität unterstützt
Klage gegen Beiträge

Ziel: schnelle Klärung vor Verwaltungsgericht


Bielefeld (uko). Die Semesterbeiträge an der Universität Bielefeld stehen erneut auf dem Prüfstand. Eine Studentin hat für den AStA und im Einvernehmen mit der Universität Klage zum Verwaltungsgericht Minden eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Berechtigung der Hochschule, überhaupt Beiträge von den Studierenden einziehen zu dürfen. Ingo Lohuis vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Universität betonte jedoch am Freitag, die Klage gehe »auf entsprechende Gespräche zwischen der Leitung der Universität und des AStA zurück«. Die Universität Bielefeld sei »angesichts der Rechtsunsicherheit an einer schnellen Klärung interessiert und finanziert daher die Kosten für das Verfahren«.
Von einer »moralischen Unterstützung« dieser Klage könne also keine Rede sein. Lohius: »Die Universitätsleitung ist sicher, dass sowohl das Hochschulfinanzierunsgerechtigkeitsgesetz (HFGG) als auch die Gebührensatzung der Universität Bielefeld einer rechtlichen Prüfung standhalten.« Solange jedoch Klagen anhängig seien, gebe es bei den Planungen zur Verwendung der Mittel aus den Studienbeiträgen eine Unsicherheit.
Der AStA hat alle Studierenden indessen aufgefordert, Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einzulegen. Gerechnet wird in Bielefeld mit 5000 Widersprüchen. Die Universität hatte zum Wintersemester 2006/2007 erstmals Studienbeiträge erhoben.

Artikel vom 10.03.2007