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Steuerförderung der Dieselrußfilter


Berlin (dpa). Der Bundesrat hat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern beschlossen. Das Konzept sieht einen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf den Rußfilter verzichtet, muss von April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.

Artikel vom 10.03.2007