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Klage gegen den Tornado-Einsatz

Unionspolitiker halten Entsendung für »völkerrechtswidrig«


Berlin (dpa). Nach dem Bundestagsbeschluss zum Tornado-Einsatz in Afghanistan haben zwei Unionsabgeordnete dagegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Parlamentarier Willy Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) begründeten ihren Schritt damit, dass Deutschland Gefahr laufe, in Afghanistan »in die völkerrechtswidrige Kriegführung der USA« verstrickt zu werden. Mit einer einstweiligen Anordnung wollen sie verhindern, dass die Maschinen vor der Entscheidung in der Hauptsache verlegt werden. Bislang ist der Tornado-Einsatz von April an geplant. Die Vorbereitungen für die Verlegung sollen in der nächsten Woche anlaufen.
Mit ihrer Organklage gegen Bundestag und Bundesregierung wollen die beiden Abgeordneten zeigen, dass der Tornado-Beschluss zu einer »stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrages« führe, die mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz unvereinbar und durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag nicht gedeckt sei. Die Kriegsführung der USA sei mit fundamentalen Grundsätzen des humanitären Völkerrechts unvereinbar. Seite 4: Leitartikel

Artikel vom 10.03.2007