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Autohändler muss
Tachostand prüfen


München (WB). Nach einem Gerichtsurteil darf sich ein gewerblicher Autoverkäufer nicht auf die Kilometerangabe des Vorbesitzers verlassen. Er muss die ihm genannte Laufleistung überprüfen. Das teilte am Freitag der ADAC mit. Die Kilometerangabe sei wesentlich für die Kaufpreisbildung. Es liege also ein Mangel vor, wenn der Wagen mehr gelaufen hat als vom Händler beim Weiterverkauf angegeben. Der neue Käufer könne das Auto dann zurückgeben.

Artikel vom 10.03.2007