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Hobbyflieger
ohne Lizenz


Minden (WB). Bei fehlender Prüfung der Zuverlässigkeit eines Privatpiloten darf dessen Fluglizenz widerrufen werden.
Wie aus dem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervorgeht, verlangt das Luftsicherheitsgesetz die Prüfung der Zuverlässigkeit - etwa in Form von Anfragen beim Verfassungsschutz, beim Bundeszentralregister, aber auch beim Arbeitgeber. Im Fall eines 33 Jahre alten Hobbyfliegers aus Oerlinghausen mit Fluglizenz seit 1991 hatte die Bezirksregierung die Lizenz widerrufen. Der Mann hatte trotz Anforderung keinen Antrag auf eine entsprechende Überprüfung gestellt. Das Gericht beurteilte die Entscheidung der Behörde als rechtgemäß und wies die Klage des 33-Jährigen ab. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.Az. 7 K 185/06

Artikel vom 10.03.2007