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OLG: Kokain kostet
den Führerschein


Münster (dpa). Ein Autofahrer, der mit Kokain im Blut gestoppt worden war, hat auch im zweiten Anlauf vor Gericht den Führerschein nicht wiederbekommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster lehnte gestern die Beschwerde des 38-Jährigen gegen die Entscheidung der Vorinstanz ab. Diese hatte den Antrag auf aufschiebende Wirkung des Führerschein-Einzugs bereits zurückgewiesen. Bereits der einmalige Konsum harter Drogen schließe die Eignung zum Autofahren aus, entschieden die Richter des OVG Münster. Az.: 16 B 332/07

Artikel vom 09.03.2007