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Verbraucher zahlen
unter Vorbehalt


Düsseldorf (dpa). Bei Reklamationen defekter Geräte während der Garantiezeit fordern viele Firmen hohe Zahlungen von ihren Kunden. Die Verbraucherzentrale NRW hat zehn Unternehmen befragt. Die Hälfte gab an, solche »Nutzungsentschädigungen« zu verlangen. Zur Zeit prüfe der Europäische Gerichtshof, ob solche Gebührenforderungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Garantiefrist von zwei Jahren zulässig sind. »Reklamierende Konsumenten sollten notfalls unter Vorbehalt zahlen«, riet Verbraucherjurist Jürgen Schröder.

Artikel vom 09.03.2007