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Radfahrer müssen mit Hindernissen rechnen


Minden (WB/uko). Fährt ein Radfahrer nachts auf einem unbeleuchteten Wanderweg, so hat er sorgsam auf Hindernisse zu achten. Das Landgericht Bielefeld hat jetzt die Schmerzensgeldklage eines Radlers gegen die Stadt Minden abgewiesen. Grund ist auch das eigene Verschulden des Velo-Piloten.
Morgens um 4 Uhr war der 39-Jährige auf seinem Mountainbike mit batteriebetriebenem Licht nach Hause geradelt. Auf einem Weg an der Weser übersah er einen rot-weiß markierten Begrenzungspfahl in der Mitte des Weges. Der Mann stürzte, brach sich das Schlüsselbein und ein Handgelenk, erlitt eine Verletzung am Ohr und daraufhin sogar einen Tinnitus. Seine Klage auf 5000 Euro Schmerzensgeld wies die 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld jetzt ab. Den Radler treffe hohes Mitverschulden, und nachts sei das nur ein Schleichweg. Das OLG Hamm wies auch die Berufung zurück, denn der Mann sei ortskundig und kenne den Pfahl auf dem Pfad.Az. 8 O 10/06 und 9 U 144/06

Artikel vom 09.03.2007