Öffentliche Bekanntmachung Folgende öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werther (Westf.) wird ab dem 12. März 2007 für die Dauer von einer Woche in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus, Mühlenstr. 2, Werther (Westf.), ausgehängt sein: ¥ Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1989 nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WpflG). Weike