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Uni-Rektorat finanziert
die Klage des AStA

Anliegen: schnell Rechtssicherheit bekommen


Bielefeld (WB). Die Universität will eine weitere Klage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gegen die Studiengebühren finanzieren. »Wir wollen ein schnelles Ergebnis«, begründet Dr. Hans-Martin Kruckis aus der Uni-Pressestelle das Vorgehen.
AStA-Vorsitzende Inga Müller sieht die Übernahme der Gerichtskosten anders: »Das bestätigt uns in der Vermtung, dass die juristische Grundlage des Gesetzes sehr zweifelhaft ist.« Der Ausgang der Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden habe Symbolcharakter und Auswirkungen auf alle Hochschulen in NRW.
So lange das Gericht noch nicht über das von der Landesregierung verabschiedete Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen entschieden hat, bleiben die bisher eingezogenen Gelder eingefroren. Ohne Rechtssicherheit, so Kruckis, habe man keine Freiheit, das Geld auszugeben. Der Hochschule ist daher an einem Ende der Hängepartie gelegen.
Aus eben diesem Grund hofft das Rektorat auf eine schnelle Entscheidung der ersten Klage des AStA vor dem Verwaltungsgericht. Sie richtet sich gegen das Zustandedekommen der Gebührensatzung an der Uni Bielefeld an. Die Studentenvertreter argumentieren formaljuristisch: Ihren Senatoren sei der Zugang zur Senatssitzung verwehrt worden.

Artikel vom 09.03.2007