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Je länger, desto besser
Berufsunfähigkeitspolicen sollten bis zur Rente laufen
Wer jünger als 40 Jahre alt ist, wird frühestens mit 67 die Regelaltersrente beziehen können. Damit trifft die Heraufsetzung des Rentenalters jene Generation, die ohnehin schon von Einschnitten bei der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen ist.
Für die Jahrgänge ab 1961 ist zum Beispiel Berufsunfähigkeit zum privaten Risiko geworden. Es besteht lediglich Anspruch auf die so genannten Erwerbsminderungsrenten. Nicht mehr berücksichtigt wird, welchen beruflichen Status man vor Krankheit oder Unfall hatte. Unabhängig davon muss jeder Job angenommen werden - es zählt nur, ob man irgendwie noch arbeiten kann.
Deshalb hat die Zeitschrift »Finanztest« bei ihrer Bewertung von 90 verschiedenen Berufsunfähigkeits-Versicherungstarifen erstmals das angebotene Endalter mit berücksichtigt. Der Gedanke dabei: Eine Versicherung kann noch so gut sein - wenn sie mit 55 oder gar 50 Jahren endet, bleibt der Versicherte bis zum regulären Rentenalter für viele Jahre ohne Schutz. Denn eine private Berufsunfähigkeitsrente wird nur so lange gewährt, wie der Vertrag läuft. Laut »Finanztest« bieten aber nur drei von 61 in den Vergleich einbezogenen Unternehmen Verträge bis zum 67. Lebensjahr an.
Je nach Tarif und Gesellschaft ist das angebotene Endalter auch vom ausgeübten Beruf abhängig. Busfahrer, Gärtnerinnen, Grundschullehrer oder Streifenpolizisten beispielsweise erhalten häufig Angebote, bei denen das Endalter unter dem bisher gültigen Rentenalter von 65 Jahren liegt. Auch Vertreter aus Berufsgruppen mit einem hohen Anteil schwerer körperlicher Arbeit - beispielsweise Betonbauer, Krankengymnasten oder Schornsteinfeger - haben es schwer, Angebote bis zum 65., geschweige denn bis zum 67. Lebensjahr zu finden.
Zwar gilt: Je länger die Versicherungsdauer, um so höher der Beitrag. »Auf keinen Fall sollte man aber aus Kostengründen die Vertragslaufzeit abkürzen«, warnt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). »Denn die Gefahr, berufsunfähig zu werden, steigt gerade mit zunehmendem Lebensalter. Sinnvollerweise sollte man bis zum regulären Rentenalter abschließen, also gegenwärtig bis zum 67. Lebensjahr. Geht das nicht, sollte der Vertrag so lange wie möglich laufen.« (be.p)

Artikel vom 21.04.2007