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»Sittenwidrige Löhne inakzeptabel«

SPD-Sozialexperte Brandner will Rente mit 67 »unter Vorbehalt« stellen

Von Reinhard Brockmann
Berlin (WB). »Gerade beim Thema Mindestlohn zeigt unsere Beharrlichkeit Wirkung«, ist Klaus Brandner zuversichtlich. Der Arbeits- und Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist sicher, dass mit der umstrittenen 67er Rente gleich zwei diffizile Fragen in dieser Woche in Berlin schadlos über die Bühne gehen.

Die CDU habe einsehen müssen, dass sittenwidrige Löhne nicht hinnehmbar seien, meint der Gütersloher. »Wir brauchen Mindestlöhne für alle Branchen, um einen Dumping-Wettlauf um die niedrigsten Löhne zu verhindern und das werden wir auch erreichen.«
Nicht für alle, aber für die folgenden zehn Branchen mit 4,4 Millionen Beschäftigten bereitet jetzt Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) Mindestlohnregelungen vor: Fleischverarbeitende Industrie, Landwirtschaft/Erwerbsgartenbau, Forstwirtschaft, Friseurhandwerk, Gastronomie, Einzelhandel, Entsorgungswirtschaft, Bewachungsgewerbe, Leiharbeit und Postdienste.
In diesen Branchen sollen tarifliche Mindestlöhne festgelegt werden, die dann durch Ministerverordnung für allgemein verbindlich erklärt werden. Müntefering will damit Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen vor ausländischer Dumping-Konkurrenz schützen und der Lohn-Spirale nach unten einen Riegel vorschieben.
Auch für die Rente mit 67 ist gestern eine wichtige Vorentscheidung gefallen: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales billigte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Verabschiedung des Gesetzes morgen im deutschen Bundestag dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.
Für die SPD sei die Anhebung des Rentenalters kein Selbstzweck, sagt Brandner. »Deshalb haben wir diese an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft: So haben wir eine Vorbehaltsklausel verankert, die die Bundesregierung verpflichtet, von 2010 an regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist.« Trotz aller Notwendigkeiten dürfe die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang stehe, unterstreicht der Abgeordnete.
Erst 2029 sei die Reform vollständig umgesetzt. Brandner: »Das ist ein langer Übergangszeitraum. In dieser Zeit müssen wir nicht nur die Beschäftigungsquote Älterer deutlich erhöhen, sondern wir müssen darauf hinwirken, dass insbesondere die Arbeitsbedingungen verbessert werden, mehr in Qualifizierung und Weiterbildung investiert wird und gleitende Übergänge in den Ruhestand flexibel gestaltet werden können.«

Artikel vom 08.03.2007