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Kaum Chancen

»Die Aktionäre, die aus dem Zeitraum vor 2001 nur einen abgeschlossenen Steuerbescheid vorzuweisen haben, können nur darauf hoffen, dass Steuerbescheinigungen aus dem Ausland rückwirkend angerechnet werden können«, sagte gestern der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Harald Grams dieser Zeitung. Dafür wäre eine Gesetzesänderung nötig. »Das ist allerdings höchst unwahrscheinlich«, meint Volker Kaiser, Vizepräsident der Steuerberaterkammer.

Artikel vom 07.03.2007