Köln (dpa). Autovermieter dürfen nach Unfällen keine beliebig hohen Preise für Ersatzfahrzeuge verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln gestern. Das Gericht wies die Berufung eines Autovermieters zurück, der für die Ersatzfahrzeuge doppelt so hohe Preise wie im Normaltarif berechnet hatte. Das Oberlandesgericht stufte lediglich einen Aufschlag von 20 Prozent als gerechtfertigt ein. Nach Angaben des Gerichts seien Aufschläge von 200 Prozent aber keine Seltenheit.