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Hitziger Debatte folgt Kompromiss

Schulkinderbetreuung bis 21 Uhr wird geprüft

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Die Verwaltung soll prüfen, ob es in Bielefeld einen Betreuungsbedarf für Schulkinder bis abends 21 Uhr gibt. Das beschloss der Schulausschuss gestern einstimmig.

Dass es zu einem solch einmütigen Beschluss kommen würde, war angesichts der vorausgegangenen hitzigen Debatte im Ausschuss zunächst nicht absehbar. Ausschussvorsitzender Andreas Rüther (CDU) »zimmerte« den Kompromissvorschlag, der nun vorsieht, dass nach der Bedarfsprüfung Schul- und Jugendhilfeausschuss mit der Angelegenheit erneut befasst werden.
Ursprünglich wollte die Union erreichen, dass Kosten und Bedarf einer Betreuung bis 21 Uhr an vier auf das Stadtgebiet verteilten Grundschulen im offenen Ganztagsbereich (OGS) benannt werden. »Damit soll kein Anreiz geschaffen werden, seine Kinder abzuschieben«, begründete Dietrich Heine (CDU) den Vorstoß. Aber bei Alleinerziehenden, die Schichtarbeiter oder im Handel tätig seien, könne ein solcher Bedarf vorliegen. Allemal sei es besser, Jungen und Mädchen in der OGS zu behalten als sie zu Schlüsselkindern zu machen.
Es könne nicht angehen, dass Kinder von morgens 7.30 bis abends um 21 Uhr von zu Hause fort seien, sagte Dr. Inge Schulze (Grüne). Zwar könne es im Kindertagesstättenbereich einen Betreuungsbedarf bis in den Abend hinein geben, doch dürfe der nicht mit der OGS verwechselt werden. In einer Kita müsse auch nach maximal neun Stunden das Ende der Betreuung erreicht sein.
»Schulkinder sollen nicht bis nach 21 Uhr unterwegs sein, sondern dann schon längst im Bett liegen«, sagte Gerd Kranzmann (SPD). »Solch lange Zeiten grenzen an Kindesmissbrauch.«
Starker Tobak. »Aber über die Betreuungslücke sind sich im Grunde alle einig«, war Andreas Rüther um den Kompromiss bemüht. Er griff den Vorschlag von Nikolas Tsapos (SPD) auf, allenfalls im Jugendhilfebereich könnte über solch ein zusätzliches Betreuungsangebot nachgedacht werden, »nur in Notfällen und vielleicht mit Hilfe von Tagesmüttern.«
Über einen weiteren Antrag der Union musste gar nicht mehr abgestimmt werden. Die Verwaltung hatte die Antwort auf die Frage, was eine übergreifende Geschwisterkinderregelung bei den monatlichen Entgelten für Kita und OGS kosten würde, gleich parat. In der offenen Ganztagsgrundschule würden die Ausfälle 300 000 Euro im Jahr betragen, im Kita-Bereich 50 000 Euro, sollten Geschwisterkinder die finanziell günstigere Einrichtung - in der Regel die OGS - kostenlos besuchen können. Die Stadt müsste für den Ausfall aufkommen. Eine Deckung gibt es dafür aber bisher nicht. Die sollen nun die Finanzpolitiker finden.

Artikel vom 07.03.2007