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Studienbeitrag

In NRW können die Hochschulen seit dem Wintersemester 2006/07 von den Erstsemestern und mit Beginn des Sommersemesters 2007 von allen Studierenden Beiträge bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Semester verlangen. Die Einnahmen sollen bis auf einen festgelegten Anteil an einem Ausfallfonds komplett an der jeweiligen Hochschule verbleiben und für Zwecke der Lehre eingesetzt werden.

Artikel vom 07.03.2007