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Kampf gegen Studiengebühren

Verwaltungsgericht verhandelt Musterklage des AStA der Uni Paderborn

Von Manfred Stienecke
Paderborn / Minden (WB). Die NRW-weit erste Klage gegen die allgemeine Einführung von Studiengebühren wird am 26. März vor dem Verwaltungsgericht in Minden verhandelt. Geklagt hat eine Studentin aus Paderborn.

Die Studienanfängerin, die im Oktober 2006 von dem zunächst nur von den Erstsemestern eingeforderten Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester betroffen war, hat ihre Klage an die Studentenvertretung abgetreten. Die vom Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Uni Paderborn verfolgte Musterklage richtet sich zunächst zwar nur gegen die Gebührenforderung der beklagten Hochschule, hat aber nach Auffassung von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler (Münster) bundesweite Bedeutung.
Der Fachanwalt für Verwaltungs- und Hochschulrecht, der im Jahr 2005 bereits ein umfangreiches Gutachten zur Problematik von Studiengebühren erstellt hat, hält vor allem die vom Landesgesetzgeber ermöglichte uneinheitliche Behandlung der Studierenden für bedenklich. Da der Besuch der Hochschule eine staatliche Leistung darstelle, sei die Erhebung unterschiedlicher Gebühren je nach Hochschule problematisch. Laut NRW-Gesetz ist es jeder Uni freigestellt, ob und in welcher Höhe bis zur Maximalgrenze von 500 Euro sie Semestergebühren einfordert. Mit der in diesen Tagen erfolgten Rückmeldung zum Sommersemester 2007 gilt diese Regelung erstmals für alle Studierenden der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Dabei könnten viele Studierende ihren Studienort gar nicht mehr selbst wählen.
Achelpöhler moniert außerdem, dass die Erhebung von Studiengebühren gegen den UN-Sozialpakt aus dem Jahr 1966 verstoße, dem die Bundesrepublik beigetreten sei. Er beinhalte, dass »der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.«
Als in hohem Maße problematisch stuft der Klagevertreter auch ein, dass die bereits fortgeschrittenen Studenten bei der Aufnahme ihres Studiums davon hätten ausgehen können, dass ihre Hochschul-Ausbildung kostenfrei bleibe. Um das Argument des verletzten Vertrauensschutzes prüfen zu lassen, sucht der AStA der Universität derzeit noch klagebereite Studenten höherer Semester, um eine weitere Musterklage gegen die Einführung der Studiengebühren für alle Studenten anzustrengen. Im Hinblick auf diesen Personenkreis habe der NRW-Gesetzgeber keine hinreichenden Übergangsfristen eingeräumt, sagte Achelpöhler.
Der Anwalt geht davon aus, dass die Mindener Entscheidung nicht sofort zu Konsequenzen führen wird, da beide Seiten voraussichtlich in die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gehen würden.

Artikel vom 07.03.2007